Kein Widerrufsrecht bei kundenspezifischer Anfertigung

Bei einer Bestellung über einen Online-Shop besteht grundsätzlich immer das 14-tägige Widerrufsrecht. D.h. der Kunde kann ohne Angabe von Gründen die Ware an den Verkäufer wieder zurückschicken. Aber Achtung! Sobald es sich um Ware handelt, die nach Wünschen des Kunden angefertigt oder eindeutig auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten worden sind, kann es aus sein mit dem Widerrufsrecht. Wann ein solcher Fall vorliegt, musste das LG Düsseldorf in zweiter Instanz entscheiden (LG Düsseldorf Urteil vom 12.02.2014 Az. 23 S 111/13)

Ein Kunde bestellte online ein Sofa und wählte dabei die Farbe des Sofas in der Bestelloption aus. Dabei stellt sich die Frage, ob dadurch das Widerrufsrecht entfällt, weil eine Spezifikation vorgenommen wird. Grundsätzlich wird diese Ausnahmeregelung zum Widerruf zurückhaltend ausgelegt, um nicht das Widerrufsrecht völlig auszuhöhlen. Der Kunde hatte die Wahl zwischen 17 verschiedenen Farben, wobei für ein Sofa jeweils zwei Farben gewählt werden konnten. Insgesamt ergaben sich darauf 289 verschiedene Farbkombinationen. Der Kunde wählte hier die Grundfarbe und eine weitere Farbe, zudem wurde das Sofa auf Wunsch des Kunden spiegelverkehrt angeordnet, sodass letztlich sogar 578 verschiedene Versionen entstanden. Der Händler ließ das Sofa auch erst nach der Bestellung des Kunden fertigen.

Hier entschied das LG Düsseldorf allerdings, dass durch die Farbauswahl und der Hinweis auf die lange Lieferzeit des Sofas von einer Anfertigung nach Kundenspezifikation ausgegangen werden kann. Es sei dem Kunden durch diese Auswahl und die lange Lieferzeit klar geworden, dass das Sofa extra für ihn angefertigt werden würde. Deshalb war auch der Widerruf nicht mehr geltend zu machen.

Das Gericht sagte dazu: “Gerade bei Möbeln ist eine Anfertigung nach den individuellen Wünschen des Käufers weit verbreitet. Dies liegt insbesondere daran, dass Möbelstücke häufig den räumlichen Verhältnissen der Wohnung des Käufers angepasst werden müssen. Außerdem legt der Käufer eines Möbelstücks üblicherweise größeren Wert auf eine individuelle optische Gestaltung des Produkts als bei einem Notebook. Zwar werden Möbel teilweise auch als standardisierte Massenware verkauft. Als Beispiel sei insoweit das Möbelhaus Ikea angeführt. Ein Käufer, der sich ein Möbelstück aber wie vorliegend nach individuellen Wünschen zusammenstellen lässt, kann durchaus damit rechnen, dass die Ware erst infolge dieser Gestaltung seinen Wünschen entsprechend angefertigt wird.”

Fazit

Das Widerrufsrecht entfällt, wenn nach Kundenspezifikationen die Ware angefertigt wird. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob dieses Merkmal der Kundenspezifikation für den Kunden durch seine Auswahl bei der Bestellung erkennbar gewesen ist. Bei Möbeln wird dies regelmäßig der Fall sein, weil schon die lange Lieferzeit darauf hinweist, dass das Möbelstück nach der Farbauswahl erst angefertigt wird. Grundsätzlich wird der Entfall des Widerrufsrechts allerdings zurückhaltend gehandhabt.

Sollte ein Widerrufsrecht entfallen sein, bleiben die normalen kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsansprüche allerdings bestehen – sollte die Ware also mangelhaft sein, kommt Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz in Betracht.


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