Vorsicht gefälschte Abmahnungen!

Der Experte für Internetrecht Christian Solmecke warnt vor einer riesigen Welle gefälschter Abmahnungen, die Deutschland überrollt. Zehntausende Internetnutzer hätten an diesem Montag Abmahnungen bekannter Abmahnkanzleien in ihrem Mail Postfach, die Fälschungen seien, teilte der Anwalt mit. Gefordert würden Zahlungen zwischen 200 und 500 Euro.

Allein bei Solmecke haben sich seinen Angaben nach am Montagmorgen bereits 100 Betroffene gemeldet. Im Sekundentakt kämen weitere Meldungen hinzu.

Die unechten Abmahnungen seien offenbar im Namen von realen Abmahnkanzleien verschickt worden, berichtet der Experte. Das habe dazu geführt, dass viele Adressaten sie für echt hielten und verunsichert auf die angehängten Zip-Dateien klickten. „Auch wenn die Mail aber augenscheinlich von einer bekannten Abmahnkanzlei stammt, es handelt sich hierbei um Betrug“, betont Solmecke. Er gehe davon aus, dass bereits mehrere 10.000 Menschen eine solche Fake -Abmahnung bekommen hätten. Die Verwirrung sei perfekt.

Der Experte gibt auch Tipps, wie Nutzer die Fake Email erkennen:

  1. Die Abmahnung wird per E-Mail verschickt. Theoretisch sind zwar auch Abmahnungen per Mail wirksam, in der Praxis ist diese Vorgehensweise jedoch äußerst selten.
  2. Es wird keine Unterlassungserklärung verlangt. Bereits da sollten Sie stutzig werden, denn in der Regel wird eine solche stets verlangt.
  3. Es wird eine Zahlung innerhalb von 48 Stunden verlangt. Auch wenn die Fristen bei Abmahnungen zum Teil sehr kurz sind. Eine Frist von 48 ist unüblich und deutet auf ein betrügerisches Verhalten hin.
  4. Sie werden aufgefordert die angehängte Zip Datei zu öffnen. Kein seriöses Unternehmen würde das von Ihnen verlangen. Die Zip Datei enthält mit hoher Wahrscheinlichkeit Viren und sollte ungeöffnet in den Papierkorb wandern.

Des Weiteren haben die betrügerischen Mails nach Angaben des Experten folgendes gemeinsam: Es wird stets der Verstoß gegen §19a UrhG geltend gemacht und die Zahlung von ca. 400-500 Euro verlangt.

Lassen Sie sich nicht von der Unterzeichnung durch die Namen bekannter Abmahnkanzleien wie Schulenberg & Schenk, Zimmermann & Decker, Kornmeier, Sasse&Partner oder Daniel Sebastian verunsichern.Solmecke warnt: „Es handelt sich bei diesen Mails nicht um echte Abmahnungen!“

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung


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