Seit längerer Zeit klagen Online-Händler über das ausufernde Abmahnwesen. Das “Damokles-Schwert” der Abmahnung schwebt über jeden Händler, weil man für jeden noch so kleinen Fehler im eigenen Online Shop abgemahnt werden kann. Dieses geschah nach unserem Kenntnisstand bereits auch schon bei einigen Usern des Bigware Shopsystem. Am 8. Oktober wurde das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Bundesgesetzblatt verkündet. Wirklich große Änderungen hat diese Gesetzesänderung für Online-Händler allerdings nicht gebracht. Die wesentlichen Änderungen sind:
– der Abgemahnte hat nun einen ausdrücklichen Anspruch auf Erstattung der Verteidigungskosten im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung
– die Streitwerte für Abmahnungen sollen angepasst werden, weil diese oft weit überhöht waren.
Den vollständigen Wortlaut des Gesetzes können Sie => HIER nachlesen
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