Seit Anfang 2004 schreibt § 14 des Umsatzsteuergesetzes vor, dass jede Rechnung eine "fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen [enthalten muss], die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)". Fortlaufende Nummer bedeutet z.B. die Zahlen von 1 an aufsteigend.
Was aber macht man nun, wenn man mehr als einen Bigware Shop betreibt oder wenn man neben dem Shopsystem noch ein "richtiges" Geschäft hat. Der Gesetzgeber gibt vor, dass durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) sichergestellt werden soll, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Der Gesetzgeber bietet von sich aus folgende Lösungsmöglichkeiten an:






